Mietrecht: Die 5 kuriosesten Streitfälle

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt."
(Friedrich Schiller, Wilhelm Tell)

Wenn es um die eigenen vier Wände geht, ist das Konfliktpotenzial hoch. Immer häufiger landen Streitigkeiten zwischen Nachbarn bzw. Mietern und Vermietern vor Gericht. Dabei geht es um Lärm, Gestank, Sex – und am Ende natürlich auch immer um das liebe Geld. Wir stellen Ihnen die fünf bizarrsten Fälle vor.


Wenn sich der Streit mit dem Nachbarn hochschaukelt...

Das nächtliche Liebesspiel verliebter Pärchen stößt bei Nachbarn nicht immer auf Gegenliebe, das belegen viele Klagen mit unterschiedlichem Ausgang. Spätestens wenn es nicht bei den lustvollen Geräuschen der Beteiligten bleibt und auch noch eine quietschende Kettenschaukel zum Einsatz kommt, dann ist der Fall für die Richter klar: Das entspreche weder dem normalen Mietgebrauch noch sei es sozial adäquat, entschied das Amtsgericht München im Jahr 2014 und bestätigte damit die Kündigung durch den Vermieter.

Wenn für den Porsche kein Platz ist...

Ein Porsche Cayenne ist der Traum vieler Männer. Dass das PS-starke Gefährt mit einer beachtlichen Breite von 193 cm aber auch zum Albtraum werden kann, musste ein Mann in München erfahren, der einen Tiefgaragenstellplatz anmietete – und diesen nur fünf Tage später fristlos kündigte, ohne eine Zahlung zu leisten. Begründung: Der Stellplatz sei zu klein.
Der Vermieter sah dies anders, da es möglich gewesen sei, rückwärts einzuparken – und er bekam Recht. Der Richter erklärte die Kündigung für unwirksam und verurteilte den Porsche-Fahrer zur Zahlung der offenen Miete. Kurios: Bei dem Urteil spielte die Größe des Parkplatzes am Ende überhaupt keine Rolle. Entscheidend war die „grobe Fahrlässigkeit seitens des Mieters“. Dieser hätte sich bei einem Fahrzeug mit derart überdurchschnittlichen Abmessungen die Örtlichkeiten vor der Vertragsunterschrift ansehen müssen, so die Richter.

Wenn Schnarchen den Schlaf raubt...

Beliebtes Thema Eigenbedarf: Ein Vermieter kündigt eine 2-Zimmer-Wohnung, die im auch von ihm bewohnten Haus liegt. Soweit nicht ungewöhnlich, einzigartig dürfte jedoch die Begründung sein: Der Hauseigentümer ist nämlich ein krankhafter Schnarcher und benötigte ein zweites Schlafzimmer für seine Frau. Zwar weigert sich der Mieter auszuziehen, doch die Klage auf Räumung der Wohnung hatte Erfolg. Der Vermieter konnte nachweisen, dass er alles medizinisch Mögliche unternommen hatte, um auch seiner Frau einen ruhigen Schlaf zu ermöglichen.

Wenn dem Nachbarn beim Essensduft der Appetit vergeht...

Ein Mieter will die Miete mindern. Grund: Die Geruchsbelästigung durch die benachbarte Pizzeria. Da Essen bekanntlich Geschmackssache ist, wollen die Richter der Angelegenheit vor Ort auf den Grund gehen – mit dem Ergebnis, dass sich ihnen nach 15 Minuten fast der Magen umdreht. Sie gestehen dem Mieter daher eine Mietminderung von 15 Prozent zu. Ob es nach dem Lokaltermin noch ein gemeinsames Mittagessen gab, ist nicht übermittelt...

Wenn es beim Nachbarn plätschert...

Ein Mieter fühlt sich von den Toilettengeräuschen seines Nachbars belästigt und klagt: „Er soll sich in Zukunft beim Wasserlassen hinsetzen“, so die Forderung. Das Gericht empfiehlt dem Kläger jedoch mehr Gelassenheit. Jemandem vorzuschreiben, wie er die Toilette zu benutzen habe, sei ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre. Sollten Plätschergeräusche aus der Nachbarwohnung das einzige Problem des Klägers sein, wäre dieser ohnehin zu beneiden, so die Einschätzung des Richters.
Sie sehen, das Sprichwort "Trautes Heim, Glück allein" ist nicht immer zutreffend. Eine Klage sollte dennoch bei Auseinandersetzungen mit Mietern, Vermietern oder den Nachbarn der letzte Weg sein. Häufig kann ein ruhiges, sachliches Gespräch bereits den Ärger schlichten.

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