4 populäre Mythen über Arbeitspausen

"Die Kunst des Ausruhens ist ein Teil der Kunst des Arbeitens."

Diese Aussage des amerikanischen Schriftstellers John Steinbeck würde wohl jeder Arbeitnehmer sofort unterschreiben. Ganz anders sieht es bei den gesetzlichen Regelungen zu Arbeitspausen aus: Hierum ranken sich zahllose Mythen und Missverständnisse. Und das nicht nur auf Seiten der Arbeitnehmer, sondern auch bei Arbeitgebern. Die 4 häufigsten Mythen über Arbeitspausen klären wir hier auf.

Mythos 1: Wenn ich 6 Stunden arbeite, muss ich keine Pause machen

Die Länge der Pausenzeiten regelt der Arbeitgeber in der Betriebsvereinbarung beziehungsweise im Arbeitsvertrag. Grundlage hierfür muss immer der gesetzliche Mindestanspruch sein, der in Paragraph § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) vorgegeben ist.

  • Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden ist eine im Voraus feststehende Arbeitspause von mindestens 30 Minuten vom Arbeitgeber zu gewährleisten.

  • Bei mehr als 9 Stunden Arbeit muss die Pause mindestens 45 Minuten betragen.

  • Spätestens nach 6 Stunden ununterbrochener Arbeit muss zwingend eine Pause eingelegt werden.

  • Die Arbeitspause kann auch auf einzelne Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

MYTHOS ENTLARVT: Bei 6 Stunden Arbeit pro Tag ist also gesetzlich keine Pausenpflicht vorgegeben. Dennoch darf der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts andere Pausenregelungen treffen, solange er sich an die gesetzlichen Vorgaben hält. So kann er etwa längere Pausen als die gesetzlich vorgeschriebenen anordnen, sofern sie nicht völlig unangemessen sind.

Der Arbeitgeber darf zudem eine Pause bei nur 6 Stunden täglicher Arbeit anordnen und auch die Pausenzeiten festlegen, also z. B. immer zu einem festen Zeitpunkt am Tag. Teilt sich der Arbeitnehmer seine Pausen selbst ein, darf er sie weder auf den Beginn noch das Ende der Arbeitszeit legen. Der Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch darauf, bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden eine Pause zu verlangen.

Mythos 2: Pausen unterbrechen meinen Arbeitsfluss und wirken sich deshalb schlecht auf meine Leistungsfähigkeit aus

In Deutschland verzichten viele Angestellte auf ihre Pausen, wie eine Umfrage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin feststellte. Demnach lassen die meisten Angestellten ihre Pausen vor allem deshalb ausfallen, weil sie nicht in den Arbeitsablauf passten. Auch eine zu hohe Arbeitslast wird als Grund angegeben, warum die Arbeitspause regelmäßig übersprungen wird.

In psychologischen Studien konnte den Arbeitspausen aber viele positive Aspekte nachgewiesen werden: Sie wirken sich positiv auf die Leistungsfähigkeit aus. Regelmäßige Pausen im Büro …

  • … sind wahre Jungbrunnen für die Konzentrationsfähigkeit

  • … verringern das Risiko, Fehler zu machen

  • … steigern die Gedächtnisleistung von Angestellten

  • … reduzieren Stress und stressbedingte Erkrankungen wie Schlafstörungen oder Depressionen

MYTHOS ENTLARVT: Wer Leistung erbringt, muss sich auch regelmäßig erholen. Das geschieht idealerweise in einem ausgewogenen Wechsel, da sich Erholungsphasen nicht aufschieben lassen. Wenn Sie also ohne Pause arbeiten, werden Sie sich nach Feierabend wie erschlagen fühlen. Mitunter müssen Sie sogar mehr Zeit aufwenden, um sich wieder zu regenerieren. Private Freizeitgestaltung bleibt dann oft auf der Strecke, die Work-Life-Balance kommt aus dem Tritt. Nicht zuletzt sind auch arbeitsrechtlich Pausen zwingend vorgeschrieben.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Pausen Ihren Arbeitsablauf stören, organisieren Sie am besten um: Beenden Sie eine Aufgabe und legen Sie eine Pause ein, bevor Sie mit der nächsten beginnen. So unterbrechen Sie Ihren Denkfluss nicht, können aber erholt die nächste Herausforderung angehen. Kürzen Sie ansonsten Ihre Pause, wenn nötig, auf die gesetzlich zulässigen 15 Minuten.

Mythos 3: Toiletten- und Kaffeepausen sind Arbeitspausen – der Arbeitgeber darf vorschreiben, wie viel Zeit ich auf der Toilette verbringe

Auch wenn die Arbeitspausen im Arbeitszeitgesetz und im Arbeitsvertrag hinsichtlich ihrer Dauer geregelt sind, ist oft unklar, welche Aktivitäten genau als Arbeitspause gelten. Befinden Sie sich bereits in der Pause, wenn Sie in der Küche einen Kaffee kochen? Müssen Sie sich ausstempeln, wenn Sie die Toilette aufsuchen? Arbeiten Sie, wenn Sie draußen bei einer Zigarette mit dem Kollegen das neue Projekt durchsprechen?

MYTHOS ENTLARVT: Jein. Der Gesetzgeber gibt pauschal eine Mindestpausendauer von 15 Minuten vor. Wird diese unterschritten, handelt es sich per se nur um eine Arbeitsunterbrechung, die dennoch zur Arbeitszeit zählt. Weiterhin argumentiert der Gesetzgeber, dass eine Arbeitspause auch davon gekennzeichnet ist, dass keine Arbeit geleistet wird.

Die Kaffeepause: Wenn Sie sich also in der Küche einen Kaffee kochen, um ihn anschließend zu trinken, während Sie weiterarbeiten, gilt der ganze Vorgang nicht als Arbeitspause. Hier ist weder der Zeitmoment, noch der Umstand gegeben, dass Sie keine Arbeitsleistung erbringen. Trinken Sie Ihren Kaffee aber mit den Kollegen plauschend in der Küche, kann der Arbeitgeber das als Arbeitspause von der Arbeitszeit abziehen.

Die Toilettenpause: Generell darf der Gang zur Toilette nicht als Arbeitspause gewertet werden, selbst dann nicht, wenn der Arbeitnehmer übermäßig oft das stille Örtchen aufsucht. Erst wenn Angestellte mehr als die Hälfte der Arbeitszeit auf der Toilette verbringen, kann der Arbeitgeber über Lohnkürzungen nachdenken.

Die Raucherpause: Generell haben rauchende Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige Raucherpausen. Unterbrechen Sie also Ihre Arbeit, um eine Zigarette zu rauchen, sind Sie arbeitsrechtlich verpflichtet, die Arbeitszeit nachzuholen. Normalerweise gibt es in jedem Betrieb verbindliche Vorgaben zu Raucherpausen, an die Sie sich auch halten müssen. Wenn Ihre Vorgesetzten also keine Raucherpausen gestatten, dürfen Sie erst in der offiziellen Arbeitspause rauchen.

Mythos 4: Schlafen in der Mittagspause macht nur noch müder

In einigen Ländern wie den USA oder Japan werden den Angestellten bereits separate Ruheräume für einen erholsamen Kurzschlaf zur Mittagszeit zur Verfügung gestellt. Was bisher nur kleinen Kindern oder Rentnern zugestanden wurde, findet so zunehmend Einzug in die Arbeitswelt. Doch ist man nach einem ausgiebigen Mittagsschlaf nicht eigentlich schlapper als vorher?

MYTHOS ENTLARVT: Powernapping. Im menschlichen Organismus sind naturgegeben zwei Ruhephasen eingebaut, eine davon in der Nacht, die zweite zur Mittagszeit. Das signalisiert der Körper mit Müdigkeit. Schlafforscher empfehlen, dieser Müdigkeit unbedingt nachzugeben, da die Ruhepausen nicht nur wieder leistungsfähig machen, sondern auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen und andere stressbedingte Beschwerden verhindern.

Um die positive Wirkung des Mittagsschlafs am Arbeitsplatz auszuschöpfen, sollte der Schlaf aber nicht länger als 15 bis 20 Minuten dauern, da sonst der Rhythmus durcheinander gerät. Wer kein Nickerchen machen will, kann sich auch mit einem kurzen Rückzug vom Arbeitsplatz erfrischen: Wichtig für die Power-Pause ist vor allem, dass Sie sich herunterfahren und entspannen.

Der berühmte spanische Maler Salvador Dalí soll übrigens die ideale Methode erfunden haben, den erfrischenden Mini-Schlaf exakt zu terminieren: Er schlief angeblich stets mit einem kleinen Löffel in der Hand, unter die er eine Untertasse stellte. Fiel er in Schlaf, erschlaffte die Hand und der Löffel schlug mit einem lauten Klirren auf die Untertasse und weckte ihn. Probieren Sie es mal aus!