Arbeitnehmerüberlassung – Definition, Rechte und Pflichten

Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmen stellt die Arbeitnehmerüberlassung eine interessante Möglichkeit für eine Zusammenarbeit dar. Leider hat die Überlassung von Arbeitskräften durch einen Entleiher in einigen Branchen noch immer einen schlechten Ruf, der aus unserer Sicht nicht immer berechtigt ist.

Wir möchten heute sowohl aus der Perspektive der Angestellten als auch aus der Sicht von Unternehmen beleuchten, warum eine Arbeitnehmerüberlassung eine sinnvolle Maßnahme sein kann. Unsere eigenen Erfahrungen aus mehr als 20 Jahren Personalberatung fließen dabei selbstverständlich mit ein.

Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung?

Immer wieder geistern die Begriffe Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung durch die Medien. Sie meinen alle drei dasselbe arbeitsrechtliche Konstrukt, welches wir im Folgenden näher erläutern. Beteiligt sind an einer Überlassung von Arbeitnehmern immer die folgenden drei Parteien:

    • Arbeitnehmer: Dieser ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und hat mit dieser einen Arbeitsvertrag geschlossen. Der Arbeitnehmer bezieht seinen Lohn, unabhängig davon, wo er eingesetzt wird, von der Zeitarbeitsfirma.

    • Zeitarbeitsfirmen: Diese haben Mitarbeiter zum Zwecke der Arbeitnehmerüberlassung eingestellt und verleihen diese für einen befristeten Zeitraum.

    • Entleiher: So werden Firmen bezeichnet, die Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ausleihen. Als Entleiher tritt man mit Leihfirmen in eine Vertragsbeziehung und bezahlt für die überlassene Arbeitskraft das vereinbarte Honorar.

Welche Vor- und Nachteile hat Arbeitnehmerüberlassung?

Für viele Menschen scheint ein Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung (kurz: ANÜ) nicht sehr erstrebenswert. Unserer Meinung nach liegt das daran, dass hierbei nur die Nachteile gesehen werden. Diese möchten wir nicht verschweigen, doch darüber hinaus möchten wir Ihnen auch einige Vorteile nennen, die eine Arbeitnehmerüberlassung mit sich bringen kann.

Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer

Betrachten wir zunächst die Perspektive der Arbeitnehmer. Einer der am häufigsten genannten Nachteile ist die fehlende Sicherheit hinsichtlich des Standortes des Einsatzunternehmens. Arbeitnehmer haben häufig auch die Angst, dass sie bei einer Umstrukturierung als Erstes gehen müssen, weil sie kein fester Mitarbeiter sind. Durch die gesetzlichen Vorgaben ist eine Arbeitnehmerüberlassung – also der Einsatz im Kundenunternehmen – auf maximal 18 Monate befristet. In der Praxis bedeutet dies, dass spätestens nach eineinhalb Jahren das Einsatzunternehmen gewechselt werden muss.

Dem kann jedoch entgegenhalten werden, dass darin auch eine Chance liegt. Gerade bei einer beruflichen Neuorientierung oder für den Einstieg ins Berufsleben kann es für die persönliche Entwicklung im Job förderlich sein, mehrere Unternehmen näher kennenzulernen.

Sowohl Entleiher als auch Leiharbeiter lernen sich intensiv kennen, wodurch die Möglichkeit besteht, bei beidseitigem Interesse aus der Leihfirma heraus fest zu einem Kunden zu wechseln. Die Phase der ANÜ kann somit auch als verlängerte Probezeit für beide Seiten gesehen werden. Für Leihfirmen spricht auch, dass diese oftmals unbefristete Arbeitsverträge in solchen Branchen bieten, in denen eine Befristung sonst üblich ist.

Deutlich einfacher ist auch der weitere Prozess in Bezug auf den Einsatz, wenn man bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt ist. Da die Zeitarbeitsfirma die Bewerbung bei den Entleihern übernimmt, muss man als Arbeitnehmer selbst nicht diverse individuelle Bewerbungen schreiben.

Vor- und Nachteile für Entleiher

Auch für den Entleiher bestehen sowohl Chancen als auch Risiken. Auf der einen Seite stehen die durch Überlassung verpflichteten Mitarbeiter nicht mit Sicherheit dauerhaft zur Verfügung, weil sie sich parallel nach einer Festanstellung umsehen könnten. Schafft man es nicht, sich auf eine direkte Beschäftigung zu verständigen, muss man spätestens nach 18 Monaten neue Leiharbeiter anlernen.

Auf der anderen Seite kann man als Entleiher mit dem Instrument der Arbeitnehmerüberlassung Personalspitzen aufgrund einer guten Auftragslage, Saisonzeiten oder einem hohen Krankenstand flexibel auffangen. In diesen Fällen können neue Mitarbeiter sehr viel schneller und zeitlich bedarfsgerecht zur Verfügung stehen, als wenn man selbst einen Recruitingprozess starten würde. Außerdem spart man sich die mit dem internen Bewerbungsprozess verbundenen Kosten und den Zeitaufwand.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer und Entleiher?

Das Vorurteil, dass Leiharbeiter Arbeitnehmer zweiter Klasse sind, möchten wir nicht gelten lassen. Auch wenn sie nicht direkt bei einem Unternehmen beschäftigt sind und ihre Arbeitskraft dort meist nur zeitlich befristet zur Verfügung stellen, ist es gesetzlich geregelt, dass es keine Schlechterstellung geben darf.

Als Leiharbeiter hat man das Recht, gleich behandelt zu werden. Dazu gehört auch eine angemessene Entlohnung in Abhängigkeit der besetzten Stelle und der eigenen Qualifikation. Selbstverständlich gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Menschen, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung arbeiten. Ferner gibt es einen Tarifvertrag mit gestaffelten Lohnstrukturen, die sich an der Qualifikation der Leiharbeiter orientieren.

Auch der Entleiher hat bei einer ANÜ Rechte. So muss man keinesfalls jeden Arbeitnehmer akzeptieren, der einem überlassen wird. Zwar ist ein Kennenlernen vor dem Arbeitsbeginn ohnehin üblich, oft zeigt sich aber erst nach dem Antritt der Stelle, wie gut die Zusammenarbeit funktioniert. Sollte man mit der Leistung oder der Arbeitseinstellung unzufrieden sein, kann man um Entsendung eines anderen Arbeitnehmers bitten oder unter Einhaltung der kurzen Kündigungsfrist den Leiharbeiter entlassen.

Welchen Pflichten müssen Arbeitnehmer und Entleiher nachkommen?

Arbeitnehmerseitig sind die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag einzuhalten. Das entleihende Unternehmen verpflichtet sich, die Vorgaben hinsichtlich der Arbeitszeit und Aufgabe aus dem Überlassungsvertrag einzuhalten.

Bevor man Personal über eine ANÜ anstellt, sollte in jedem Fall geprüft werden, ob die Leihfirma die eine offizielle Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von der Agentur für Arbeit besitzt. Auch das Einverständnis des Arbeitnehmers zum Leiharbeitseinsatz in das eigene Unternehmen sollte man im Vorwege abklären, um Missverständnisse hinsichtlich des Einsatzes zu vermeiden.

Was muss ein rechtlich korrekter Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beinhalten?

Die wichtigsten Punkte sind die angedachte Tätigkeit im Unternehmen, die Arbeitszeit und die Art der Abrechnung, die immer nach Stunden stattfindet. Zudem müssen weitere Punkte, wie die Qualifikation des Arbeitnehmers sowie besondere Anforderungen und Hinweise zu den Arbeitsbedingungen vor Ort in einen eindeutigen Vertrag zur ANÜ aufgenommen werden. Auch die Erlaubnis zur gewerblichen Überlassung von Arbeitnehmer muss im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag dokumentiert sein. Dieser Vertrag ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Verleiher und Entleiher die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit.

Je präziser der Vertrag ausformuliert ist, desto weniger entstehen potenzielle Streitpunkte zwischen dem Leiharbeiter und Entleiher. Unabhängig davon, ob man einmalig oder regelmäßig Mitarbeiter leihen möchte, ist ein rechtssicheres Vertragswerk unerlässlich. Vor allem, weil das ANÜ-Gesetz sehr strikt ist.

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Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Arbeitnehmerüberlassung sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer ein nützliches Instrument ist. Schließlich bietet es die größtmögliche Flexibilität, um auf einen kurzfristigen Personalbedarf zu reagieren oder als Arbeitnehmer ein neues Unternehmen oder sogar eine neue Branche kennenzulernen. Hinzu kommt, dass es für Arbeitnehmer nicht mehr um jeden Preis erstrebenswert ist, das gesamte Berufsleben in einer Firma zu verbringen. Der Wechsel des Arbeitgebers ist längst kein Manko mehr. Die Bereitschaft zur beruflichen Veränderung ist heutzutage sehr viel größer. Bei einer Neuorientierung kann die ANÜ also ein sehr gutes Instrument sein.

Da berufliche Erfahrung heute mindestens genauso gefragt ist wie eine gute theoretische Ausbildung, bietet die Arbeitnehmerüberlassung eine gute Gelegenheit für den Berufseinstieg. Schließlich muss man sich so noch nicht endgültig auf einen Arbeitnehmer festlegen, kann aber trotzdem erste Berufserfahrung für den Lebenslauf sammeln.

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Bildquelle: eigene Illustration