Nach einer Umfrage des Capital-Magazins sind Reisen in ferne Länder und eine Auszeit vom Job die beiden wichtigsten Gründe für ein Sabbatical. So nutzten 62% der Befragten die freie Zeit, um die Welt besser kennen zu lernen, 48% tankten neue Energie. Ein gutes Drittel gab an, den Freiraum genutzt zu haben, um sich neu zu orientieren. Lediglich 10% verwendeten die Zeit für Hobbys. Nur 4% verbrachten mehr Zeit mit der Familie.
Zu welchem Zweck auch immer Sie ein Sabbatical beantragen – die Finanzierung muss vorab immer geklärt sein. Wir haben uns die besten Lohnmodelle angesehen und zeigen auch, worauf Sie bei der Planung achten müssen. Da es in der freien Wirtschaft keinen Rechtsanspruch auf ein Sabbatjahr gibt, geben wir auch Ratschläge, mit denen Sie Ihren Arbeitgeber von einem Sabbatjahr überzeugen können.
Der Kern aller Lohnmodelle besteht darin, dass:
Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels hat es auch für Arbeitgeber entscheidende Vorteile, Angestellten ein Sabbatical zu gewähren:
Der Nachteil für Arbeitgeber besteht darin, dass das Unternehmen für die Sozialversicherungsbeiträge während des Sabbaticals aufkommt. Auch, einen geeigneten Ersatz zu finden, kostet Aufwand, Ressourcen und Zeit.
Zur Finanzierung des Sabbaticals gibt es unterschiedliche Lohnmodelle. Die Angestellten verzichten dabei entweder auf einen Teil Ihres Lohnes oder erbringen zusätzliche Überstunden, die gesammelt, und später als Lohn wieder ausbezahlt werden; die Ansparphase kann über Jahre hinweg laufen.
Lohnverzicht ist das in Deutschland am häufigsten angewandte Lohnmodell zur Finanzierung eines Sabbatjahres. In diesem Modell verzichtet der Arbeitnehmer für die Dauer von beispielsweise sechs Jahren auf ein Siebtel seines Lohnes. Im Anschluss kann er ein Sabbatical von einem Jahr nehmen, und erhält Lohn in Höhe von 85 % seines Grundgehaltes (ebenfalls sechs Siebtel). Die Dauer der Ansparphase und die Dauer der Freistellung sind immer Einzelfallentscheidungen und müssen mit dem jeweiligen Arbeitgeber individuell abgestimmt werden.
Der Arbeitnehmer vereinbart mit dem Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung; trotzdem arbeitet er in Vollzeit und spart seine Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto an. Diese werden während des Sabbaticals als Lohn ausgezahlt. Voraussetzung dafür ist jedoch eine vertragliche Regelung mit dem Arbeitnehmer zur Übernahme von Überstunden. Aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Teilzeitmodelle erfolgt die Berechnung jeweils nach dem individuell genutzten Teilzeit-Modell und muss mit dem Arbeitgeber abgestimmt und vertraglich festgehalten werden.
Wer beispielsweise fünf Jahre mit 20 % seines Gehalts auskommt, kann danach ein ganzes Sabbatjahr bei vollem Lohn für sich in Anspruch nehmen. Wer dagegen nur auf 15 % seines Gehalts verzichten will, muss siebeneinhalb Jahren warten, bis er die Möglichkeit zu einem voll bezahlten Sabbatical hat.
Generell können Lohn- und Arbeitszeitminderung zwischen 60 und 90 Prozent liegen. Wie bei allen Modellen ist die individuelle Aushandlung mit dem Arbeitgeber entscheidend. Für die Anwendung dieses Modells ist es laut Teilzeitmodell notwendigTeilzeitmodell notwendig, dass Sie länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt waren und die Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens größer als 15 Personen ist.
Bei dieser Finanzierungsform werden geleistete Überstunden über Jahre hinweg gesammelt und während des Sabbaticals als Lohn ausgezahlt. Dabei ist es möglich, auch zukünftige Überstunden einrechnen zu lassen. Wer pro Tag etwas mehr als anderthalb Stunden länger arbeitet, kann nach fünf Jahren ein ganzes Sabbatjahr nehmen. Der Vorteil dieses Modells liegt darin, dass Arbeitnehmer auch während der Ansparphase vollen Lohn erhalten. Der Nachteil liegt in der kontinuierlichen Mehrbelastung. Voraussetzung für dieses Modell ist die genaue Erfassung der Überstunden.
Dabei handelt es sich um eine Erweiterung des vorigen Modells. Hier können zusätzlich zu den geleisteten Überstunden auch das 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen, Prämien oder ungenutzte Urlaubstage auf dem Arbeitszeitkonto angespart werden. Eine entsprechende Regelung dazu muss jedoch im Arbeitsvertrag vorhanden sein.
Mit diesem Modell verkürzt sich die Ansparphase mitunter drastisch. Wir empfehlen, bei der Anwendung dieses Finanzierungsmodells ein Contractual Trust Arrangement (CTA) mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Damit sichern Sie Ihr Guthaben gegen eine eventuelle Insolvenz des Unternehmens ab.
Das Fondsparmodell ist eine weitere Modifikation des Ansparen von Arbeitszeit: Auch hier können Überstunden, Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld, Bonuszahlungen, Prämien etc. auf einem Arbeitszeitkonto angespart werden. Der Unterschied besteht einzig darin, dass der Arbeitgeber das angesparte Geld in einem Investment-Fonds anlegen und vermehren darf. Während der Freistellung wird der Arbeitnehmer aus diesem Fonds bezahlt. Inwieweit er auch in den Genuss der Dividenden kommt, muss vorher geregelt werden. In Deutschland ist dieses Modell jedoch noch nicht sehr weit verbreitet.
Das Sabbatical kann auch dazu genutzt werden, vorzeitig in den Ruhestand einzutreten, entweder vollkommen oder in Teilzeit. Dabei wird das angesparte Zeitguthaben auf das Renteneintrittsalter angerechnet. Hier gilt es wieder, individuell mit dem Arbeitgeber abzustimmen und die entsprechenden Varianten vertraglich festzuhalten. Die Vereinbarung eines CTA, des Contractual Trust Agreements, sollten Sie auch in diesem Fall unbedingt abschließen, um sich gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit Ihres Arbeitgebers abzusichern.
Alle, die von Ihrem Arbeitgeber kein Angebot zur Finanzierung eins Sabbaticals erhalten, können folgende Optionen nutzen:
Die Konditionen für ein Sabbatical müssen vorher genau geregelt und in einem Vertrag festgehaltenVertrag festgehalten werden. Besonderes Augenmerk gilt dabei folgenden Punkten:
Eventuell ergibt es Sinn, eine Vereinbarung zur Teilzeitarbeit während des ersten Monats oder der ersten Monate nach Wiedereintritt zu treffen, damit Sie Möglichkeit haben, sich nach der langen Pause schrittweise an die Arbeit wieder zu gewöhnen.
Da es in der freien Wirtschaft keinen Rechtsanspruch auf ein Sabbatical gibt, bedarf es immer der Zustimmung des Arbeitgebers. Dabei kann es hilfreich sein, wenn Sie darlegen können, wie ein Sabbatical letztlich auch dem Unternehmen zugute kommt.
Das können unter anderem folgende Punkte sein:
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