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Englische Sprachkenntnisse: Ein Must-Have für Juristen

Geschrieben von Lisa Geserich | 30.01.2017 23:00:00

Es ist fraglich, ob das englische Recht und London als der Gerichts- und Schiedsstandort nach dem drohenden Brexit ihre große internationale Bedeutung behalten werden. Eines ist jedoch klar: Die „Lingua Franca“, also die Umgangssprache, der internationalen Wirtschaft ist Englisch – und daran wird sich auch durch ein Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union nichts ändern. Für Juristen bedeutet dies, dass Englischkenntnisse nicht nur zum guten Ton gehören, sondern Pflicht sind.

Um das zu erkennen, reicht schon ein Blick in die Stellenanzeigen der großen Kanzleien. Englisch ist hier kein Nice-to-Have, sondern ein Must-Have. Während es sich bei den großen angloamerkanischen und britischen Sozietäten, die hierzulande tätig sind, fast schon von selbst versteht, dass die Kommunikation in Wort und Schrift in Englisch geführt wird, ist mittlerweile auch in großen deutschen Anwaltskanzleien Englisch die Umgangssprache, denn diese kooperieren mit Partnerkanzleien im Ausland oder betreuen internationale Großkonzerne. Auch für Inhouse-Anwälte führt an Englisch kein Weg vorbei, denn es gibt in unserer globalisierten Welt kaum noch ein Unternehmen, das keine internationalen Beziehungen pflegt.

Wie sammeln Juristen am besten ihre Sprachkenntnisse?

Ein Türöffner für Juristen ist in vielen Großkanzleien und Wirtschaftsunternehmen ein Master in Law (LL.M), vor allem wenn dieser Masterstudiengang im englischsprachigen Ausland erworben wurde. Aber auch ein Auslandssemester oder eine Auslandsstation während des Referendariats eignen sich sehr gut, um Englischkenntnisse zu erwerben und später im Lebenslauf nachzuweisen.

Aber auch wer keine Gelegenheit hat, ins Ausland zu gehen, findet eine große Auswahl an Sprachkursen. Dabei setzt „Englisch für Juristen“ meist schon sehr gute Englisch-Vorkenntnisse voraus. Hier werden die Aufgaben, die in einer Anwaltskanzlei anfallen, in das Sprachtraining eingebunden: die Kommunikation mit Mandanten oder Prozessgegnern gehört ebenso dazu, wie das Verfassen von Korrespondenz oder das Anfertigen von Gutachten und Vertragsentwürfen.

Wichtig bei allen Sprachangeboten ist, dass sie von den juristischen Vereinigungen anerkannt werden. Mit TOLES (Test of English Language Skills) oder ILEC (International Legal English Certificate) können Sie deshalb nicht viel falsch machen.

Ein kleiner Tipp: Schätzen Sie bei einer Bewerbung Ihre Englischkenntnisse realistisch ein. Denn Sie müssen damit rechnen, dass Sie von den Recruitern oder Firmen auf die Probe gestellt werden und Fragen auf Englisch beantworten müssen.

Dürfen deutsche Juristen auch im englischsprachigen Raum praktizieren?

Mit einem LL.M oder einem Auslandsjahr können Sie nachweisen, dass ihre Englischkenntnisse ausreichen, um bei einer internationalen Kanzlei zu arbeiten – allerdings nur nach deutschem Recht. Um beispielsweise in den USA zu arbeiten, müssen Juristen ein Bar-Exam ablegen, in UK ist ein Legal Practice Course (LPC) erforderlich. Mit gutem Grund, denn die Rechtssysteme sind völlig unterschiedlich.

Ausländische Juristen in Deutschland dürfen hingegen nicht vergessen, dass die deutsche Sprache im deutschen Recht mächtig ist. Damit unterscheidet sich Jura von vielen anderen akademischen Berufen. Wenn man in Deutschland beispielsweise im internationalen Marketing arbeitet, ist Deutsch zwar wichtig für den informellen Umgang unter Kollegen, aber die Arbeitssprache ist in der Regel Englisch. Um als Jurist in Deutschland zu arbeiten, muss man allerdings die deutsche Sprache zu 100 Prozent beherrschen. Als Foreign Lawyer kann man durchaus in Großkanzleien, die ausschließlich internationales Geschäft betreuen, tätig sein. In Großkonzernen gibt es ebenfalls immer wieder Funktionen, in denen UK/US Qualifikation gebraucht wird. Die deutsche Sprache ist hier für den Kollegenkreis wichtig.

Wie wichtig sind andere Fremdsprachen für Juristen?

Klar, wenn Sie sich in Deutschland beispielsweise bei einer französischen Firma oder Kanzlei bewerben, ist es für die interne Kommunikation sicher unerlässlich, dass Sie französische Sprachkenntnisse mitbringen. Allerdings sind diese – wie auch andere Fremdsprachen - kein Ersatz für Englisch, denn auch französische, spanische oder italienische Firmen bewegen sich auf dem internationalen Parkett – und da gilt: „English spoken here!“

Aber natürlich verbessern zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse, vor allem exotischere Sprachen, wie Chinesisch oder Russisch, die Karrierechancen. Doch bevor Juristen beginnen eine weitere Sprache zu erlernen, sollten sie verhandlungssicheres Englisch in Wort und Schrift beherrschen.

Bildquelle:

https://www.flickr.com/photos/tbyrnie/4242214254/in/photolist-7sSsv5-diqHG4-oovYsc-6ayTGe-6tcFyx-9NAeLw-6p9uzz-Zv7KQs-ektm-g21xn-aRKKMH-bzNH3A-qBjo3J-8MRw77-nfpanh-S7z3iB-3GAK6F-qE8uxQ-rcoGpf-d8x6bq-dh9NHh-brdLWq-bvHXYC-4iBphV-7jvYG2-of6q-4nKNZG-d9xonC-qWBtP3-HHrT1-apy8G8-e9T8Z7-7eSyQJ-UDH4LH-TH56SW-dngcpz-XQP4-dA4R16-phk8ar-o3oaUw-6tEyK7-5oPvDQ-4NAkUQ-jBRQdC-bggD9v-qws2n-qhKfWx-U2Uj7P-2jFmWd-2jFmWh