Die Zeitarbeitsbranche und ihre Vorurteile 

Patrick Bierhals, Isabelle Beudeker und Felix Wiefelspütz

Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung, Personalleasing, Leiharbeit – all diese Begriffe beschreiben ein Arbeitsverhältnis, in dem ein Unternehmen (zumeist ein Personaldienstleister) Mitarbeitende an andere Unternehmen verleiht und dafür entlohnt wird. Aktuell sind in Deutschland schätzungsweise über 800.000 Menschen im Rahmen der Zeitarbeit als sogenannte Leiharbeitnehmer beschäftigt, dies macht ca. 2,3% aller Beschäftigten hierzulande aus. (Quelle: Statista).  

Bei Cobalt haben wir uns 2020 dazu entschlossen, neben den Geschäftsbereichen Direktvermittlung und Interim Management auch ein eigenes Tochterunternehmen für den Bereich Arbeitnehmerüberlassung, die Cobalt Temporary Solutions GmbH, aufzubauen. Damit bieten wir eine weitere Vertragsart an, um auf die flexiblen Bedarfe des heutigen Arbeitsmarktes und unserer Kunden besser eingehen zu können. Wir bleiben auch in diesem Geschäftsfeld dem Fokus auf Kunden der Bau- und Immobilienbranche treu und vermitteln in diesem Bereich neben Fachkräften auch qualifizierte Berufs-, Quer- und Wiedereinsteiger, bei denen für uns eine faire und gerechte Bezahlung selbstverständlich ist.  

Obwohl das Konzept der Arbeitnehmerüberlassung kaum mehr aus der modernen Arbeitswelt wegzudenken ist, kämpft der Berufszweig seit jeher mit einer Reihe von Vorurteilen auf Kunden- und Kandidatenseite. Doch die Zeitarbeit ist längst nicht so negativ behaftet, wie ihr der Ruf vorauseilt. 

Vorurteil 1: Zeitarbeit ist ein Konzept des Niedriglohnsektors 

Wenn man Menschen danach fragt, in welchen Sektoren sie typische Leiharbeitnehmer sehen, dann ähneln sich die Antworten zumindest anfangs häufig: in der Pflegebranche, im Logistikbereich oder der Produktion. Gerade in diesen Bereichen liegt das reguläre Gehalt im Schnitt unter dem Durchschnittsentgelt anderer Branchen. Besteht also ein Zusammenhang zwischen dem Zeitarbeitssektor und geringen Löhnen? 

Arbeitnehmerüberlassung ist ein Konzept, dass in so gut wie jeder Branche und in jedem Gehaltsniveau zu finden ist. Eine Pauschalisierung des Entgelts für den gesamten Sektor ist daher gar nicht möglich, denn die Löhne von Leiharbeitnehmern orientieren sich ganz natürlich an den branchenüblichen Gehältern. Außerdem muss spätestens nach dem neunten Monat eines ununterbrochenen Einsatzes schriftlich sichergestellt werden, dass der Leiharbeitnehmer in Summe aller Lohn- und Sonderzahlungen die gleiche Entlohnung erhält, wie ein Festangestellter mit vergleichbarer Tätigkeit im Einsatzunternehmen. Dies wird allgemein als Equal Pay bezeichnet. Gerade in der Chemie-, Energie- und Metallbranche ist die Nutzung von Zeitarbeit durchaus üblich, inklusive der vergleichsweise hohen Durchschnittsgehälter. Dazu kommt, dass es Branchentarifzuschläge gibt, die zum Teil deutlich höher als der gesetzliche Mindestlohn liegen. Es kann also in Ausnahmefällen durchaus vorkommen, dass man in der Zeitarbeit sogar mehr verdient, als würde man bei entsprechenden Unternehmen direkt angestellt sein.

Vorurteil 2: Leiharbeitnehmer haben weniger Rechte als Festangestellte 

Es gibt mehrere gesetzliche Mechanismen, die genau dies verhindern. Das 1972 eingeführte “Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung” (einfacher auch „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“ genannt) ist die Grundlage für sämtliche Verträge und Tätigkeiten in Bezug auf die Überlassung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber an eine dritte Partei. In diesem Gesetz ist folgender sogenannter Gleichstellungsgrundsatz unter §8 enthalten: „Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren“. In der Praxis wird dieser Gleichstellungsgrundsatz auch Equal Treatment genannt und gilt ab dem ersten Tag des Verleihs. 

Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben des Equal Treatment und des damit eng verknüpften Equal Pay können von einem Bußgeld bis hin zur Entziehung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung reichen.

Vorurteil 3: Ein Arbeitsverhältnis in Arbeitnehmerüberlassung bietet weniger Sicherheit 

Hier ist es wichtig, den Unterschied zwischen Arbeitsverhältnis und Einsatz noch einmal hervorzuheben. Das Arbeitsverhältnis besteht zwischen der verleihenden Firma und dem Arbeitnehmer und bietet genauso viel (Un-)Sicherheit wie ein Arbeitsvertrag mit einer direkten Anstellung beim Einsatzunternehmen – inklusive Probezeit, Kündigungsfristen und einem heutzutage vielfach unbefristet geschlossenen Arbeitsverhältnis. 

Einsätze im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung müssen befristet sein, da hier das Gesetz eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vorsieht. Das heißt aber nicht, dass das Arbeitsverhältnis nach dem Einsatz endet. Vielmehr sucht das Zeitarbeitsunternehmen nach einem Folgeeinsatz für den Leiharbeitnehmer um die Überbrückungszeit so gering wie möglich zu halten. In der einsatzfreien Zeit werden Leiharbeitnehmer nämlich weiterhin nach den Lohnstufen des jeweiligen Tarifvertrages vergütet, was dem Leiharbeitnehmer sogar eine zusätzliche Sicherheit bietet. Außerdem passiert es nicht selten, dass Leiharbeitnehmer während des Einsatzes aufgrund von guter Arbeitsleistung vom Kundenunternehmen übernommen werden oder die Chance bekommen, sich intern auf Festanstellungen zu bewerben. Somit kann sich ein Arbeitsverhältnis in der Zeitarbeit auch als Sprungbrett für einmalige Jobmöglichkeiten ergeben, bei denen die Leiharbeitnehmer nach dem Einsatz auch sicher sein können, dass ihnen die Arbeit und das Unternehmen gefallen.

Vorurteil 4: Es gibt keinen Grund für sehr gute Kandidaten, eine Anstellung in Arbeitnehmerüberlassung einzugehen 

Hinter dieser Aussage, die man als Personalvermittler des Öfteren zu hören bekommt, vereinen sich gleich mehrere Vorurteile: Eine Anstellung in Arbeitnehmerüberlassung ist schlecht für den Lebenslauf, Leiharbeitnehmer leisten qualitativ schlechtere Arbeit und werden daher nicht fest angestellt, Unternehmen nutzen Leiharbeit nur für befristete Positionen. 

Es ist hierbei wichtig zu verstehen, dass Arbeitnehmerüberlassung ein alternatives Arbeitsverhältnis darstellt und nicht automatisch schlechter zu betrachten ist als eine Festanstellung direkt beim Unternehmen. Es gibt mehrere Gründe für Firmen, auch für langfristige Positionen zu Beginn auf Leiharbeit zu setzen: Bei größeren Konzernen mit Betriebsrat kommt es nicht selten vor, dass nur eine bestimmte Anzahl an Festangestellten oder Neueinstellungen für einen gewissen Zeitraum vorgesehen ist und daher keine Freigabe für neue Mitarbeiter erteilt wird. Hierbei dient Arbeitnehmerüberlassung als ein Mittel zur Zeitüberbrückung, bis die Leiharbeitnehmer in ein direktes Arbeitsverhältnis übernommen werden können. Auch ein limitiertes Personalbudget für die Fachbereiche der Unternehmen kann ein Grund dafür sein, solch eine Überbrückung zu wählen, bis intern das Budget erhöht wird und somit neue Anstellungen ermöglicht werden.  

Der letzte Punkt, der Leiharbeit für einen Betrieb attraktiv erscheinen lässt, gilt gleichermaßen auch für die Leiharbeitnehmer selbst: Der Einsatz kann als eine Art „Testphase“ angesehen werden, in der beide Seiten Tätigkeit und Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum prüfen können, um sich danach zu entscheiden, ob Leiharbeitnehmer und Unternehmen auf Dauer zusammenarbeiten möchten. Dieses Vorgehen ist besonders beliebt bei Positionen, die von einer hohen Fluktuation betroffen sind und bietet durch den Entleiher, der sowohl einen neuen Einsatz für den Leiharbeitnehmer als auch einen neuen Mitarbeiter für das Kundenunternehmen stellen kann, ein Sicherheitsnetz für beide Seiten.

Fazit

Viele der Vorurteile in Bezug auf Arbeitnehmerüberlassung stammen entweder aus der Vergangenheit oder können mit realen Beispielen entkräftet werden. Die Zeitarbeitsbranche ist seit über 50 Jahren fester Bestandteil des Arbeitsmarktes und wird hier auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Nach einem Beschäftigungseinbruch im Jahr 2020 wird erwartet, dass die Branche in der kommenden Zeit wieder auf über eine Million Beschäftigte anwächst (Quelle: PwC). Daher ist es wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer dem Modell „Arbeitnehmerüberlassung“ unvoreingenommen entgegentreten und es vielleicht sogar als Chance zur besseren Zusammenarbeit sehen. 

Über uns

Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. 
Deshalb ist es uns wichtig, immer verlässlich und transparent zu handeln. 
Bei Cobalt arbeiten wir mit Fingerspitzengefühl und besetzen die richtigen Positionen mit den perfekten Fach- und Führungskräften. Dabei legen wir großen Wert auf Rechtssicherheit bei gleichzeitiger umfassender Betreuung unsere Kunden und externen Mitarbeitern.  
Wenn unser Kunde unseren Mitarbeiter übernimmt, ist dies die Krönung!  
Das ist Arbeitnehmerüberlassung bei Cobalt.

Unsere CTS: 
Die Cobalt Temporary Solutions GmbH (CTS) feierte im Juni 2018 ihren Eintrag ins deutsche Handelsregister und gehört damit zum jüngsten Unternehmen von Cobalt. Im August 2018 erhielt unsere CTS erstmals die Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ). Seit August 2022 erfreuen wir uns an einer unbefristeten Erlaubnis nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Ausbau und Etablierung unserer CTS: Temporäre Geschäftsarten sind für Cobalt kein neues Gebiet. Bereits seit 12 Jahren sind unsere Spezialisten aus dem Interim-Bereich in der Bau- und Immobilienbranche sehr erfolgreich und im Markt etabliert. Nun möchten wir mit unserer CTS nachziehen und bauen diesen Bereich weiter aus.

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Beitrag geschrieben von Isabelle Beudeker, Team Coordinator bei der CTS